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Die E-Rechnung

AB dem 01. Januar 2025

Pflicht zum Empfang von elektronischen Rechnungen im Geschäftsverkehr

 

Am 01. Januar 2025 trat in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, die den Empfang von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen (B2B) zur Pflicht macht. 


Hier sind die wichtigsten Punkte:

Empfangspflicht:

Unternehmen müssen ab diesem Datum in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten und zu archivieren.

Betroffene Geschäftsvorgänge:

Die Regelung betrifft ausschließlich inländische B2B¹-Geschäfte. Rechnungen an Verbraucher und im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr sind nicht betroffen

Übergangsfristen:

Bis Ende 2026 können weiterhin Papier oder PDF-Rechnungen ausgestellt werden. Bei PDF-Rechnungen muss der Empfänger zustimmen. 

Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 € gilt diese Übergangsfrist bis Ende 2027. Die Übergangsfristen gelten für das Versenden der Rechnungen. 

Zulässige Formate:

Ab 2025 gelten nur noch strukturierte elektronische Formate wie XRechnung und ZUGFeRD als E-Rechnung. Unstrukturierte Formate wie PDF oder Excel werden nicht mehr anerkannt.

Diese Änderungen sollen die Effizienz und Digitalisierung im Rechnungswesen fördern und die Verarbeitung von Rechnungsdaten erleichtern.


Wenn noch Fragen offen sind oder Sie Hilfe bei der Umsetzung brauchen, wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zur E-Rechnung und versprechen Ihnen: Ab 01.01.2025 sind Sie gerüstet, um E-Rechnungen zu empfangen. 

So finden sie uns

¹ B2B steht kurz für "Business-to_Business" Auf Deutsch übersetzt heißt das soviel wie "von Unternehmen zu Unternehmen".  


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