Ab dem 01. Januar 2025 tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, die den Empfang von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen (B2B) zur Pflicht macht12.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
Unternehmen müssen ab diesem Datum in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten und zu archivieren.
Die Regelung betrifft ausschließlich inländische B2B-Geschäfte. Rechnungen an Verbraucher und im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr sind nicht betroffen
Bis Ende 2026 können weiterhin Papier oder PDF-Rechnungen ausgestellt werden. Bei PDF-Rechnungen muss der Empfänger zustimmen.
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 € gilt diese Übergangsfrist bis Ende 2027. Die Übergangsfristen gelten für das Versenden der Rechnungen.
Ab 2025 gelten nur noch strukturierte elektronische Formate wie XRechnung und ZUGFeRD als E-Rechnung. Unstrukturierte Formate wie PDF oder Excel werden nicht mehr anerkannt.
Diese Änderungen sollen die Effizienz und Digitalisierung im Rechnungswesen fördern und die Verarbeitung von Rechnungsdaten erleichtern.
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